Auf den Punkt
Ab 01.01.2027 löst das Altersvorsorgedepot Riester ab. Förderung: 540 € Grundzulage (50 % auf die ersten 360 € Eigenbeitrag + 25 % auf weitere 1.440 €) plus 300 € pro Kind. Für Erzieherinnen mit 2 Kindern: bis zu 1.140 €/Jahr Zulagen bei 1.800 € Eigenbeitrag (150 €/Monat). Bestehende Riester-Verträge: Bestandsschutz, Umstellung freiwillig.
Was ist das Altersvorsorgedepot?
Der Bundestag hat am 27. März 2026 die Reform der privaten Altersvorsorge beschlossen, der Bundesrat hat am 08. Mai 2026 zugestimmt. Ab dem 1. Januar 2027 gibt es ein völlig neues Produkt: das Altersvorsorgedepot. Zum ersten Mal kannst du staatlich gefördert direkt in ETFs und Fonds investieren — ohne teuren Versicherungsmantel, ohne Garantiepflicht, mit gedeckelten Kosten. Details siehe FAQ des Bundesfinanzministeriums.
Für Erzieherinnen ist das besonders relevant: Viele haben einen alten Riester-Vertrag mit hohen Kosten und niedriger Rendite. Das Altersvorsorgedepot bietet deutlich bessere Konditionen — höhere Zulagen, mehr Rendite, weniger Kosten. Die BaFin wird eine digitale Vergleichsplattform für zugelassene Produkte bereitstellen — ein Starttermin steht noch nicht fest.
Staatlich gefördert
Bis zu 540 € Grundzulage pro Jahr + 300 € pro Kind. Deutlich mehr als die alte Riester-Grundzulage von 175 €.
ETF-basiert
Zugelassen sind ETFs, Investmentfonds und Anleihen (Risikoklassen 1–5). Keine Beitragsgarantie — dafür volle Renditechancen.
Kosten gedeckelt
Maximal 1 % Effektivkosten beim Standarddepot. Schluss mit versteckten Gebühren wie bei vielen Riester-Versicherungen.
Selbstständige erstmals förderberechtigt
Nicht nur Angestellte, auch Selbstständige können ab 2027 die Zulagen nutzen.
Die Förderung im Detail — was bekommst du?
Die Zulagen sind beitragsproportional gestaffelt. Je mehr du einzahlst, desto mehr legt der Staat drauf — bis zu einem Maximum bei 1.800 € Eigenbeitrag pro Jahr (= 150 €/Monat). Diese Logik gilt einheitlich ab dem 01.01.2027, keine Stufung mehr nach Jahren.
| Merkmal | Ab 01.01.2027 |
|---|---|
| Förderlogik | 50 % auf die ersten 360 € Eigenbeitrag + 25 % auf weitere 1.440 € |
| Max. Grundzulage | 540 €/Jahr |
| Kinderzulage | 300 €/Jahr pro Kind |
| Maximaler Eigenbeitrag für volle Zulage | 1.800 € (= 150 €/Monat) |
| Bestandsschutz Riester | Ja, alle vor 01.01.2027 abgeschlossenen Verträge |
Quelle: Bundesfinanzministerium FAQ "Reform der privaten Altersvorsorge", Bundesrat-Drucksache vom 08.05.2026, Bundestag-Beschluss vom 27.03.2026.
📊 Rechenbeispiel: Erzieherin, 30 Jahre, TVöD S8a, 1 Kind, zahlt 150 €/Monat (1.800 €/Jahr) ein
| Eigenbeitrag | 1.800 €/Jahr |
| Grundzulage (50 % auf 360 € + 25 % auf 1.440 €) | 540 € |
| Kinderzulage (1 Kind) | 300 € |
| Gesamt im Depot | 2.640 €/Jahr |
| Davon vom Staat | 840 € |
| Förderquote | ~47 % |
Du zahlst 150 € im Monat, der Staat legt 840 € im Jahr drauf. Und das Geld wird in ETFs investiert, statt in teuren Garantieprodukten zu versauern.
Du gehörst nicht in S 8a? Du kannst Brutto für deine Stufe ermitteln und auf dieser Basis den Eigenbeitrag plus Zulagen für dich durchrechnen.
Wie viel Geld steht dir zu?
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Altersvorsorgedepot vs. Riester vs. ETF-Sparplan
| Kriterium | Altersvorsorgedepot | Riester (alt) | ETF-Sparplan (ungefördert) |
|---|---|---|---|
| Förderung | Bis 540 € + 300 €/Kind | 175 € + 300 €/Kind | Keine |
| Garantie | Keine | 100 % Beitragsgarantie | Keine |
| Kosten | Max. 1 % gedeckelt | Oft 1,5–2,5 % | 0,10–0,20 % |
| Renditeerwartung | 5–7 % (ETF ohne Garantie) | 2–4 % (durch Garantie gedrückt) | 6–8 % |
| Flexibilität | Entnahme möglich (förderschädlich) | Sehr gering | Maximal |
| Auszahlung | Ab 65–70, Auszahlplan bis 85 | Ab 62, als Rente | Jederzeit |
| Besteuerung Auszahlung | Voll nachgelagert (persönl. Steuersatz) | Voll nachgelagert | 26,375 % Abgeltungssteuer |
| Für wen ideal | Erzieher mit/ohne Kinder | Nur mit Kindern attraktiv | Flexible Basis für alle |
Das Altersvorsorgedepot kombiniert das Beste aus beiden Welten: Staatliche Förderung wie Riester, aber mit ETF-Rendite und gedeckelten Kosten. Für die meisten Erzieherinnen wird es ab 2027 die attraktivste Option für die private Altersvorsorge.
Einen ausführlichen Vergleich aller drei Wege findest du in unserem Ratgeber Riester, Rürup oder ETF.
Ich habe schon einen Riester-Vertrag — was tun?
Wenn du bereits einen Riester-Vertrag hast, stehst du ab 2027 vor der Frage: Behalten oder wechseln? Hier sind deine drei Optionen:
Riester weiterführen
Dein bestehender Vertrag hat Bestandsschutz. Alle bisherigen Zulagen und Steuervorteile bleiben erhalten. Sinnvoll, wenn du einen günstigen Riester-Fondssparplan mit niedrigen Kosten hast.
Riester beitragsfrei stellen
Du zahlst nichts mehr ein, das Guthaben bleibt stehen. Neue Beiträge gehen ins Altersvorsorgedepot. Sinnvoll, wenn der alte Vertrag mittelmäßig ist und du nicht kündigen willst.
Guthaben ins Altersvorsorgedepot übertragen
Steuerneutral, alle bisherigen Zulagen wandern mit. Keine Kündigung, sondern eine Fortführung unter besseren Bedingungen. Nach 5 Jahren muss dein bisheriger Anbieter den Wechsel kostenfrei ermöglichen; der neue Anbieter darf höchstens 150 € Verwaltungspauschale berechnen.
Unsere Empfehlung: Bei teuren Riester-Versicherungsprodukten (Kosten über 1,5 % pro Jahr) lohnt sich der Wechsel fast immer. Bei günstigen Riester-Fondssparplänen solltest du individuell abwägen — wir helfen dir dabei.
Wir prüfen deinen bestehenden Riester-Vertrag kostenlos und zeigen dir, ob ein Wechsel ins Altersvorsorgedepot sich für dich lohnt.
Erstgespräch buchenSo bereitest du dich jetzt vor (noch vor Januar 2027)
Bestehende Altersvorsorge prüfen
Hast du Riester, bAV, ETF-Sparplan? Was davon bleibt, was könnte ins Altersvorsorgedepot wechseln? Einen Überblick aller Förderungen findest du in unserem Förderungen-Ratgeber.
Riester-Vertrag analysieren lassen
Kosten, Zulagen, Rendite. Wir vergleichen transparent, ob ein Wechsel ins Altersvorsorgedepot sich für dich lohnt — kostenlos und ungebunden.
Sparrate planen
Mindestens 150 €/Monat (= 1.800 €/Jahr) für die volle Grundzulage von 540 €. Für die Kinderzulage reichen 25 €/Monat pro Kind.
Falls noch keine Altersvorsorge: Jetzt mit einem ETF-Sparplan starten
Ab 2027 ins Altersvorsorgedepot umziehen oder ergänzen. Wie du einen ETF-Sparplan einrichtest, erklären wir in unserem ETF-Ratgeber.
Erstgespräch buchen
Wir begleiten dich durch die Umstellung und finden die beste Kombination für deine Situation.
Worauf du achten musst — die Fallen
Falle 1: Förderschädliche Entnahme
Wenn du vor 65 Geld rausnimmst, musst du alle Zulagen zurückzahlen. Das Altersvorsorgedepot ist für die Rente gedacht — nicht als Notgroschen.
Falle 2: Kein Einmalbetrag bei Auszahlung
In der Auszahlphase (ab 65–70) wird das Guthaben über einen Auszahlplan bis mindestens zum 85. Geburtstag verteilt. Du bekommst nicht alles auf einmal.
Falle 3: Besteuerung beachten
Auszahlungen aus gefördertem Guthaben werden voll nachgelagert mit deinem persönlichen Steuersatz versteuert (§ 22 Nr. 5 EStG) — nicht mit der Abgeltungssteuer (26,375 %). Da der Steuersatz im Alter meist niedriger ist als im Erwerbsleben, kann das trotzdem vorteilhaft sein.
Falle 4: Keine Garantie
Anders als bei Riester gibt es keine Beitragsgarantie. Bei einem Börsencrash kurz vor der Rente kann dein Depotwert sinken. Plane rechtzeitig eine Umschichtung in risikoärmere Anlagen.
Falle 5: Anbieterwahl
Nicht jeder Anbieter wird gleiche Kosten und ETF-Auswahl haben. Ein ungebundener Vergleich über einen Makler lohnt sich — genau wie bei der BU-Versicherung.
Fazit: Der Gamechanger für die Altersvorsorge
Das Altersvorsorgedepot ist das, worauf viele Erzieherinnen seit Jahren gewartet haben: Staatliche Förderung, die sich wirklich lohnt — kombiniert mit der Rendite von ETFs und gedeckelten Kosten. Anders als bei Riester frisst keine Beitragsgarantie die Rendite auf, und anders als beim ungeförderten ETF-Sparplan legt der Staat bis zu 540 € pro Jahr obendrauf.
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