Förderungen & Zuschüsse

VWL für Erzieher 2026: 6,65 € bis 40 € im Monat vom Arbeitgeber

Aktualisiert am 28.10.20265 Min. Lesezeit

Je nach Arbeitgeber 80 € bis 480 € im Jahr extra – einfach so, vom Arbeitgeber. Klingt zu gut? Ist es aber nicht. Vermögenswirksame Leistungen (VWL) stehen den meisten Erzieherinnen und Erziehern zu – und trotzdem beantragt sie kaum jemand. Wir zeigen dir Schritt für Schritt, was VWL sind, wie du sie bekommst und welche Anlageform sich für dich lohnt.

Kevin Klimper – Gründer & Berater bei ErzieherFinanzen
Autor
Kevin Klimper
Gründer & FinanzberaterGeprüft am 28.10.2026

Was sind vermögenswirksame Leistungen?

Vermögenswirksame Leistungen – kurz VWL – sind Geldleistungen, die dein Arbeitgeber zusätzlich zu deinem Gehalt in eine Sparanlage deiner Wahl einzahlt. Das Geld fließt direkt vom Arbeitgeber in deinen Sparvertrag, du siehst es also nicht auf deiner normalen Gehaltsabrechnung. Eine weitere Arbeitgeberleistung, die viele Erzieher:innen übersehen, ist die VBL (Zusatzrente des öffentlichen Dienstes) — sie läuft automatisch, kostet dich nichts extra und erhöht deine Gesamtrente.

Der Clou: Du musst in vielen Fällen selbst gar nichts oder nur wenig dazuzahlen. Im öffentlichen Dienst (TVöD) beträgt der Arbeitgeberzuschuss bis zu 6,65 € pro Monat. Klingt wenig? Bei manchen freien Trägern können es bis zu 40 € monatlich sein – das sind 480 € im Jahr.

Steht mir VWL als Erzieherin zu?

Kurze Antwort: Sehr wahrscheinlich ja. VWL sind in den meisten Tarifverträgen für pädagogische Fachkräfte verankert:

TrägerartTarifvertragVWL-Anspruch
Öffentlicher Träger (Kommune/Stadt)TVöD6,65 €/Monat
Kirchlicher Träger (Diakonie, Caritas)AVR / DiAG-TV6,65 €/Monat
Freie Träger (AWO, DRK, Paritätischer)Eigene TVbis zu 40 €/Monat
Privater TrägerIndividuellVerhandlungssache

Wichtig: Auch in Teilzeit hast du Anspruch auf VWL – oft anteilig, aber der Anspruch besteht. Und: Du musst VWL aktiv beantragen. Dein Arbeitgeber wird dich in der Regel nicht von selbst darauf hinweisen.

Wie viel Geld steht dir zu?

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Wie beantrage ich VWL? Schritt für Schritt

  1. Schritt 1 – Sparvertrag abschließen

    Zuerst brauchst du einen VWL-fähigen Sparvertrag. Das kann ein Banksparplan, ein Bausparvertrag, ein Fondssparplan oder ein ETF-Sparplan sein (mehr dazu im nächsten Abschnitt).

  2. Schritt 2 – Arbeitgeber informieren

    Gib deinem Arbeitgeber (Personalabteilung oder Leitung) die Bankverbindung und Vertragsnummer deines Sparvertrags. Dafür gibt es ein einfaches Formular, das du vom Anbieter deines Sparvertrags bekommst.

  3. Schritt 3 – Arbeitgeber richtet Zahlung ein

    Dein Arbeitgeber überweist den VWL-Betrag ab dem nächsten Monat direkt in deinen Sparvertrag. Auf deiner Gehaltsabrechnung siehst du den Betrag als „VWL“ ausgewiesen.

  4. Schritt 4 – Arbeitnehmersparzulage beantragen

    Wenn dein zu versteuerndes Einkommen unter 40.000 € liegt (als Erzieherin fast immer der Fall), bekommst du zusätzlich die Arbeitnehmersparzulage vom Staat – bis zu 80 € extra im Jahr bei Fondssparen, bis zu 43 € bei Bausparen – oder bis zu 123 €, wenn du beides kombinierst. Das beantragst du über deine Steuererklärung.

Welche Anlageform ist die beste für VWL?

Es gibt vier gängige VWL-Anlageformen. Welche für dich passt, hängt von deinen Zielen ab:

✓ Empfohlen

ETF-/Fondssparplan

RenditeHoch (6–8 % p.a.)
RisikoMittel
Für wenWenn du mind. 7 Jahre Zeit hast

Beste Wahl für die meisten Erzieherinnen unter 45

Bausparvertrag

RenditeNiedrig (0,1–1 %)
RisikoSehr gering
Für wenWenn du eine Immobilie planst

Höchste staatliche Zulage, aber niedrigste Rendite

Banksparplan

RenditeNiedrig (~1–2 %)
RisikoKein Risiko
Für wenWenn du maximale Sicherheit willst

Sicher, aber Inflation frisst den Gewinn oft auf

Tilgung Immobilienkredit

RenditeIndirekt (Zinsersparnis)
RisikoKeins
Für wenWenn du bereits eine Immobilie finanzierst

Jeder Euro weniger Schulden ist ein Euro gespart

Die beste Anlageform für die meisten Erzieher:innen: Ein ETF-Sparplan als VL-Anlage – so nutzt du den Arbeitgeberzuschuss direkt für deinen Vermögensaufbau. Neben VWL gibt es noch weitere Förderungen, die du als Erzieher:in nutzen kannst. In unserem Ratgeber findest du einen Überblick über alle staatlichen Förderungen für Erzieher:innen.

Rechenbeispiel: Was bringt dir VWL konkret?

Beispiel: Erzieherin, 28 Jahre, öffentlicher Träger, TVöD S8a

VWL vom Arbeitgeber6,65 €/Monat = 79,80 €/Jahr
Eigener Anteil (um auf 40 € zu kommen)33,35 €/Monat
Arbeitnehmersparzulage80 €/Jahr
Anlage in ETF-Sparplan (Ø 7 % p.a.)Langfristig

Nach 7 Jahren (Sperrfrist):

Eingezahlt: 3.360 € (davon 559 € geschenkt vom Arbeitgeber + 560 € vom Staat)

Geschätzter Depotwert: ca. 4.200 €

= über 1.100 € die du einfach liegen gelassen hättest.

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Die 3 häufigsten Fehler bei VWL

  1. 1

    Fehler 1 – Gar nicht beantragen

    Der häufigste Fehler. Über 60 % der Berechtigten nutzen ihre VWL nicht, weil sie nicht wissen, dass es sie gibt. Die Lösung: Diesen Artikel lesen und morgen bei der Personalabteilung nachfragen.

  2. 2

    Fehler 2 – Falscher Sparvertrag

    Viele Erzieherinnen bekommen einen Bausparvertrag empfohlen, obwohl sie gar keine Immobilie planen. Die Rendite ist dann minimal. Die Lösung: Prüfe ob ein Fondssparplan oder ETF-Sparplan nicht besser zu deinen Zielen passt.

  3. 3

    Fehler 3 – Arbeitnehmersparzulage vergessen

    Die staatliche Zulage (bis 123 €/Jahr) musst du über die Steuererklärung beantragen – das passiert nicht automatisch. Die Lösung: In der Steuererklärung die Anlage VL ausfüllen. Das dauert 2 Minuten.

Fazit: VWL sind der einfachste erste Schritt

Vermögenswirksame Leistungen sind kein Geheimtipp – aber sie werden von den meisten Erzieherinnen trotzdem nicht genutzt. Dabei ist es einer der einfachsten finanziellen Schritte, die du gehen kannst: Ein Sparvertrag, ein Formular beim Arbeitgeber, und ab dem nächsten Monat bekommst du Geld geschenkt.

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