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    Urlaubsgeld im TVöD SuE: Gibt es das für Erzieher:innen noch?

    Aktualisiert: Juli 20268 Min. Lesezeit

    Viele Erzieher:innen fragen sich im Sommer, ob im TVöD eigentlich noch Urlaubsgeld aufs Konto kommt. Die kurze Antwort: nein. Ein separates Urlaubsgeld wurde im öffentlichen Dienst schon vor Jahren abgeschafft. Dafür gibt es eine andere Leistung, die einmal im Jahr ausgezahlt wird. Wir erklären dir, was aus dem Urlaubsgeld geworden ist, was du 2026 stattdessen bekommst und wie hoch das ausfällt.

    Kevin Klimper – Gründer & Finanzberater
    Autor
    Kevin Klimper
    Gründer & FinanzberaterGeprüft am 20.07.2026

    Auf den Punkt

    Nein, ein eigenes Urlaubsgeld gibt es im TVöD SuE nicht mehr. Seit Einführung des TVöD 2005 sind Urlaubs- und Weihnachtsgeld zur Jahressonderzahlung nach § 20 TVöD-VKA zusammengefasst. Für Erzieher:innen im Sozial- und Erziehungsdienst beträgt sie 2026 einheitlich 85 Prozent eines durchschnittlichen Monatsentgelts und kommt mit dem Novemberentgelt aufs Konto. Ein separates Sommer-Urlaubsgeld wird nicht extra ausgezahlt.

    Gibt es im TVöD SuE noch Urlaubsgeld?

    Die klare Antwort lautet: nein. Wenn du im Sozial- und Erziehungsdienst nach TVöD bezahlt wirst, bekommst du kein gesondertes Urlaubsgeld im Sommer. Diese Leistung ist im öffentlichen Dienst seit Jahren Geschichte. Wer den Begriff noch aus früheren Jahren kennt, verwechselt ihn oft mit der heutigen Jahressonderzahlung, die aber ganz anders funktioniert und nur einmal jährlich im Herbst gezahlt wird.

    Das Gute daran: Die Leistung ist nicht ersatzlos gestrichen, sondern in eine andere Zahlung übergegangen. Du gehst also nicht leer aus, bekommst dein Geld aber zu einem anderen Zeitpunkt und nach einer anderen Berechnung. Wie es dazu kam, schauen wir uns im nächsten Abschnitt an.

    Warum es kein Urlaubsgeld mehr gibt

    Bis 2005 gab es im öffentlichen Dienst zwei getrennte Sonderzahlungen: ein Urlaubsgeld und eine Weihnachtszuwendung. Mit dem Inkrafttreten des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst am 1. Oktober 2005 wurden beide abgeschafft und zu einer einzigen Leistung zusammengeführt, der Jahressonderzahlung. Geregelt ist sie in § 20 TVöD-VKA. Ziel der Reform war es, die Entgeltstruktur zu vereinfachen und die vielen Einzelzahlungen zu bündeln.

    Für dich heißt das: Der Begriff Urlaubsgeld taucht in keiner aktuellen TVöD-Abrechnung mehr auf. Wenn Kolleg:innen davon sprechen, meinen sie meistens die Jahressonderzahlung. Eine gute Übersicht zur Geschichte der Sonderzahlungen findest du beim dbb beamtenbund und tarifunion.

    MerkmalBis 2005Seit TVöD (heute)
    Urlaubsgeld (Sommer)Ja, fester BetragAbgeschafft
    Weihnachtsgeld / ZuwendungJa, separatIn Jahressonderzahlung aufgegangen
    Aktuelle Sonderzahlungkeine gebündelteJahressonderzahlung (§ 20 TVöD-VKA)
    Höhe im SuE 2026abweichend geregelt85 % eines Monatsentgelts
    Auszahlungu. a. im Sommermit dem Novemberentgelt

    Quelle: § 20 TVöD-VKA, Tarifeinigung öffentlicher Dienst 2005.

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    Was du stattdessen bekommst: die Jahressonderzahlung

    Die Jahressonderzahlung ist der Nachfolger von Urlaubs- und Weihnachtsgeld. Anspruch hast du, wenn du am 1. Dezember des Jahres im Arbeitsverhältnis stehst, egal ob in Voll- oder Teilzeit, befristet oder unbefristet. Bemessen wird sie am durchschnittlichen Monatsentgelt der Monate Juli, August und September. Dazu zählt neben dem Tabellenentgelt auch die ständige SuE-Zulage, nicht aber Überstunden oder Leistungsprämien.

    Alle Details zu Anspruch, Berechnung und dem Tausch in freie Tage findest du in unserem Ratgeber zur Jahressonderzahlung im TVöD SuE. Wie sich die aktuelle Tarifrunde auf dein Entgelt auswirkt, liest du im Ratgeber zur TVöD-SuE-Tariferhöhung 2026.

    Wie hoch die Jahressonderzahlung 2026 ausfällt

    Ab 2026 gilt im Sozial- und Erziehungsdienst ein einheitlicher Satz von 85 Prozent für alle S-Entgeltgruppen. Bis 2025 gab es noch zwei getrennte Werte für untere und höhere S-Gruppen. Die Vereinheitlichung bringt vor allem Leitungskräften in den höheren Stufen ein spürbares Plus.

    Rechenbeispiel (vereinfacht)

    Angenommen, dein durchschnittliches Monatsentgelt von Juli bis September liegt bei 3.500 € brutto (inklusive SuE-Zulage). Dann ergibt sich:

    3.500 € × 85 % = 2.975 € brutto Jahressonderzahlung

    Dein tatsächliches Entgelt hängt von Entgeltgruppe, Stufe und Arbeitszeit ab. Dein persönliches Brutto für jede Stufe kannst du mit unserem TVöD-SuE-Gehaltsrechner ermitteln und darauf die 85 Prozent anwenden.

    Wichtig: Die Jahressonderzahlung ist Brutto. Wie bei deinem laufenden Gehalt gehen Steuern und Sozialabgaben ab, netto bleibt also weniger übrig. Da die Zahlung als sonstiger Bezug versteuert wird, kann der Steuerabzug in dem Monat höher wirken als gewohnt.

    Wann das Geld kommt

    Die Jahressonderzahlung wird mit dem Novemberentgelt ausgezahlt, kommt also Ende November aufs Konto. Ein zusätzliches Sommer-Urlaubsgeld gibt es nicht. Wer glaubt, dass im Juli oder August noch etwas Extra kommt, wartet vergebens. Die einzige jährliche Sonderzahlung im TVöD ist die Jahressonderzahlung im Herbst.

    Bist du erst im Laufe des Jahres eingestellt worden, wird die Zahlung anteilig gekürzt: Für jeden vollen Kalendermonat ohne Entgeltanspruch mindert sie sich um ein Zwölftel. Wann genau die TVöD-Zahlungen 2026 fließen, haben wir im Ratgeber zur TVöD SuE 2026 Gehaltstabelle zusammengefasst.

    Neu ist die Möglichkeit, einen Teil der Jahressonderzahlung nicht als Geld, sondern als bis zu drei zusätzliche freie Tage zu nehmen (Zeit statt Geld). Das ist freiwillig und wird mit dem Arbeitgeber vereinbart.

    Ausnahmen: freie und kirchliche Träger

    Nicht jede Erzieherin und jeder Erzieher wird nach TVöD bezahlt. Arbeitest du bei einem freien, privaten oder kirchlichen Träger, gelten möglicherweise andere Regeln. Kirchliche Einrichtungen wenden häufig eigene Arbeitsvertragsrichtlinien an (AVR von Caritas oder Diakonie), private Träger arbeiten teils mit Haustarifverträgen oder einzelvertraglichen Regelungen.

    ⚠️ Prüfe deinen Vertrag

    Ob und in welcher Höhe es bei deinem Träger eine Sonderzahlung oder sogar ein eigenes Urlaubsgeld gibt, steht in deinem Arbeitsvertrag und im anzuwendenden Tarif- oder Regelwerk. Bei Unsicherheit hilft ein Blick in beide Dokumente oder eine Nachfrage in der Personalabteilung.

    Fazit

    Ein klassisches Urlaubsgeld gibt es im TVöD SuE nicht mehr. Statt zwei getrennter Sonderzahlungen im Sommer und zu Weihnachten bekommst du heute die Jahressonderzahlung, einmal im Jahr mit dem Novemberentgelt. 2026 sind das für alle S-Gruppen einheitlich 85 Prozent eines durchschnittlichen Monatsentgelts.

    Kein separates Urlaubsgeld: seit 2005 in der Jahressonderzahlung aufgegangen
    Höhe 2026: einheitlich 85 % im SuE, bemessen an Juli bis September
    Auszahlung mit dem Novemberentgelt, Stichtag ist der 1. Dezember

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    Häufige Fragen

    Bekomme ich als Erzieherin im TVöD Urlaubsgeld?

    Warum wurde das Urlaubsgeld abgeschafft?

    Wie hoch ist die Jahressonderzahlung im SuE 2026?

    Wann wird die Jahressonderzahlung ausgezahlt?

    Gibt es bei freien oder kirchlichen Trägern Urlaubsgeld?

    Kann ich die Jahressonderzahlung in freie Tage tauschen?

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